Was du als Hundehalter wissen solltest: Neues Hundegesetz Zürich 2025 - Züripets® macht es dir einfach
Seit dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich ein neues Hundegesetz. Kernstück ist die umfassend reformierte Ausbildungspflicht für Hundehalter. Ziel ist es, mehr Sicherheit, Rücksicht und Harmonie im Alltag zu schaffen. Für dich als Halter bedeutet das neue Pflichten – mit Züripets® an deiner Seite wird die Umsetzung jedoch exklusiv, einfach und sorgenfrei.
Die neuen Pflichten im Überblick
Theoriekurs für Erst- und Wiedereinsteiger
Wenn du zum ersten Mal einen Hund hältst oder seit über zehn Jahren keinen Hund mehr hattest, ist der Theoriekurs Pflicht. Er dauert rund zwei Stunden, enthält eine kurze Prüfung und wird offiziell in der Hundedatenbank AMICUS bestätigt. Der Kurs kann frühestens ein Jahr vor, spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder Zuzug absolviert werden.
Praxiskurs für alle Hunde
Neu ist der Praxiskurs für alle Hunde unter 10 Jahren obligatorisch - unabhängig von Grösse oder Rasse. Er umfasst mindestens sechs Lektionen à 60 Minuten, startet frühestens ab dem 6. Lebensmonat und muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein. Trainiert werden u. a. Leinenführigkeit, Alltagssituationen, Sozialverhalten und eine sichere Bindung zwischen Hund und Halter.
Ausnahmen – wann ein Kurs nicht notwendig ist
Das Veterinäramt Zürich sieht klare Ausnahmefälle vor. Diese gelten nur, wenn sie offiziell bestätigt oder bewilligt werden.
Beispiele aus der Praxis:
Hund ist beim Erwerb oder Zuzug älter als 10 Jahre
Familie Müller zieht mit ihrem 11-jährigen Labrador nach Zürich. Da der Hund älter als 10 Jahre ist, entfällt die Pflicht für den Praxiskurs.Anerkannte gleichwertige Ausbildung liegt bereits vor
Frau Steiner hat mit ihrem Schäferhund bereits die SKN-Praxisprüfung in einem anderen Kanton abgeschlossen. Das Veterinäramt Zürich erkennt diesen Nachweis als gleichwertig an - kein zusätzlicher Kurs notwendig.Übernahme vom Ehe-/Lebenspartner (Hund min. 6 Monate im Haushalt)
Herr Keller zieht mit seiner Partnerin zusammen und übernimmt offiziell deren Hund, der schon seit 2 Jahren im gemeinsamen Haushalt lebt. Da der Hund bereits länger als 6 Monate registriert war, entfällt die Praxiskurspflicht.Assistenz-, Polizei-, Militär- oder Herdenschutzhunde
Frau Weber lebt mit einem anerkannten Blindenführhund. Auch Polizeihunde oder Herdenschutzhunde sind von der Pflicht befreit.Härtefälle (gesundheitlich oder verhaltensbedingt, auf Gesuch beim Veterinäramt)
Ein Tierarzt bestätigt, dass ein 7-jähriger Hund mit schwerer Arthrose keine Trainingseinheiten mehr absolvieren kann. Oder ein traumatisierter Tierschutzhund zeigt Verhalten, das Gruppenkurse unmöglich macht. Mit einem Gesuch kann das Veterinäramt eine Ausnahme bewilligen.
Bewilligte Kursleiter
Die Kurse dürfen ausschliesslich von Trainer*innen durchgeführt werden, die über eine offizielle Bewilligung des Veterinäramts Zürich verfügen. Inhalte und Lernziele sind kantonal klar vorgegeben.
Züripets® – dein exklusiver Partner für Ausbildung & Betreuung
Bei Züripets® erhältst du alles aus einer Hand – und weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
Bewilligte Trainer: Unsere Ausbilder sind offiziell zertifiziert und erfüllen die kantonalen Vorgaben.
Exklusive Infrastruktur: Trainings auf unserer eingezäunten Hundewiese im Glattpark, moderne Räume und zentrale Lage beim Flughafen Zürich.
Rundum-Service: Wir übernehmen Anmeldung, Organisation und Durchführung - du musst dich um nichts kümmern.
Premium-Erlebnis: Kleine Gruppen, persönliche Betreuung und höchste Qualität - für dich und deinen Vierbeiner.
Fazit
Das neue Hundegesetz bringt Verantwortung, aber auch viele Chancen: mehr Wissen für dich, mehr Sicherheit für deinen Hund und ein harmonisches Miteinander im Alltag. Mit Züripets® wird der Weg dorthin nicht nur einfach, sondern zu einem exklusiven Erlebnis mit Rundumbetreuung.
Die Kurse sind ab Frühling 2026 exklusiv bei Züripets® buchbar. Buche jetzt dein Meet & Greet und erfahre, wie Züripets® dich und deinen Hund sicher durch die neuen Anforderungen führt.
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